Best in offer
Wiederlader nach §27 SprengG
Staatlich anerkannte Lehrgänge für Wiederlader nach §27 SprengG
Mehrmals im Jahr führen wir, nach Erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, staatlich anerkannte Grundlehrgänge "Wiederladen" nach §27 Sprenggesetz durch.
Mehrmals im Jahr führen wir, nach Erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, staatlich anerkannte Grundlehrgänge "Wiederladen" nach §27 Sprenggesetz durch.
Die Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver sowie zum Laden und Wiederladen von Patronen. Unser staatlich anerkannter Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für "Wiederlader".
Ab einer Teilnehmeranzahl von 20 Personen können die Lehrgänge, nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort, durchgeführt werden.
Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum für ein Jahr. Während dieser Gültigkeitsdauer muss der Kus absolviert werden.
Unsere Lehrgangsleiter haben langjährige persönliche Erfahrung und bieten sowohl eine hervorragende Vorbereitung auf die Prüfung als auch eine umfangreiche Übermittlung vieler Tipps und Tricks für die Praxis.
Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen die vorbereitenden fachlichen Unterlagen automatisch zu. Falls Sie an dem gebuchten Termin verhindert sind, können Sie sich bis 14 Tage vor dem Lehrgang für den nächsten Termin vormerken lassen.
Alle Kosten für Lehrgangsunterlagen sind bereits in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Voraussetzung:
Alter: 21 Jahre
Gültiger Lichtbildausweis
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (muss VOR Lehrgangsbeginn im Original vorliegen)
Termine:
Weitere Informationen finden Sie hier: LINK
No customer reviews for the moment.