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Unsere Teilnehmer können die staatlich anerkannte Prüfung für Sportschützen, Gewerbe und Wachschutz sowie gefährdete Personen
nach §3 Abs.3 Satz1 AWaffV vor unserem Prüfungsausschuss nachweisen und damit die erforderliche Sachkunde gemäß §7 WaffG für Kurzwaffen, Langwaffen und Munition besitzen.
Weitere Informationen finden Sie im Waffensachkunde Center (LINK www.waffensachkunde.center).
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